Ob Krankenhausumgebungen, Schulen, Kindergärten oder Fitnessstudios, die Desinfektion, Sanierung und Reinigung von Oberflächen ist im professionellen Bereich von zentraler Bedeutung. Es ist wichtig, hier eine Klarstellung vorzunehmen: Produkte, die eine bakterizide, fungizide, viruzide desinfizierende Wirkung oder eine andere Wirkung aufweisen, die darauf abzielt, Mikroorganismen durch chemische Wirkung zu zerstören, zu eliminieren oder unschädlich zu machen, unterliegen zwei unterschiedlichen Regulierungsprozessen: dem der Medizinprodukte – Chirurgie (PMC) und die von Bioziden. Bevor diese Produkte auf den Markt gebracht werden, müssen sie zuvor vom Istituto Superiore di Sanità (ISS) bewertet und von den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten (für Italien das Gesundheitsministerium) unter der Schirmherrschaft der Europäischen Chemikalienagentur genehmigt werden ( ECHA). Die verschiedenen Desinfektionsprodukte, die über Eigenschaften gegen Mikroorganismen verfügen, unterscheiden sich von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln und sollten daher nicht mit ihnen verwechselt werden. Für letztere, die keine desinfizierende Wirkung vorweisen können, ist keine Zulassung vorgesehen, selbst wenn sie den Rechtsvorschriften für Reinigungsmittel (Desinfektionsmittel für die Umwelt) entsprechen müssen.
















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